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Förderung


Bund, Länder und Gemeinden unterstützen den Einbau energiesparender und umweltfreundlicher Technik mit einer Vielzahl an Förderprogrammen.

Details finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank auf der rechten Seite.


Marktanreizprogramm
• Gefördert werden thermische Solaranlagen, automatisch beschickte Pellet- und Holzhackschnitzelheizungen und effiziente Wärmepumpen.
• Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
Thermische Solaranlagen über 40 m2 Kollektorfläche für Ein- und Zweifamilienhäuser
• Pelletheizungen
• Innovationsförderung thermische Solaranlagen
• Holzhackschnitzelheizung
• Wärmepumpen

KfW-Programm Energieeffizient Bauen
• Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW Energieeffizienzhäusern 55 und 70 und von Passivhäusern.

Vor-Ort-Beratung
• Gefördert wird eine umfassende Beratung, bezugnehmend auf den baulichen Wärmeschutz sowie der Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Kredit
• Finanziert wird die Sanierung von Altbauten (Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung) auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser im Rahmen von frei wählbaren Maßnahmen.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Zuschuss
• Gefördert wird die Sanierung von EFH/ZFH oder Eigentumswohnungen (Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung) auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser im Rahmen von freiwählbaren Einzelmahmen.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung
• Gefördert werden Sondermaßnahmen im Rahmen des Programms Energieeffizient-Sanieren.

KfW-Programm Wohnraum Modernisieren
• Gefördert werden einzelne Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden sowie altersgerechte Umbaumaßnahmen.

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard
• Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bzw. Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
• Das EEG regelt den vorrangigen Anschluss / Abnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität sowie die Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber. Es bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in erneuerbare Energien.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK)
• Das KWK regelt die Vergütung von Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen und die Förderung von Ausbau und Neubau von Wärmenetzen, in denen mind. 50% Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird.
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